Gasheizung
•Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) sieht vor, dass neu installierte Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Das bedeutet, dass reine Gasheizungen ab diesem Zeitpunkt in Neubauten nicht mehr zulässig sind, es sei denn, sie werden in Kombination mit erneuerbaren Energien betrieben (z.B. in einem Hybridsystem mit Solarthermie oder Wärmepumpen).
! Biogas wird nur als erneuerbare Energie akzeptiert, wenn es zertifiziert ist !
•Neubauten: Hier wird die Installation von Gasheizungen stark eingeschränkt. Es muss entweder eine erneuerbare Energiequelle installiert, oder eine Hybridlösung genutzt werden, um die 65 %-Regel zu erfüllen.
•Bestandsgebäude: In bestehenden Gebäuden können grundsätzlich weiterhin Gasheizungen installiert oder ausgetauscht werden, jedoch mit dem Ziel, in Zukunft auf erneuerbare Energien umzustellen.
•Übergangsregelungen und Ausnahmen: Es gibt Härtefallregelungen und mögliche Ausnahmen für besondere Situationen, z.B. wenn der Umbau auf erneuerbare Energien technisch oder finanziell unzumutbar ist.