Effizienzhaus oder Energieeffizienzhaus
Was versteht man darunter?
Ein Effizienzhaus nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllt spezifische Anforderungen an den Energiebedarf und die Dämmqualität, die weit über die Mindeststandards des GEG hinausgehen. Je niedriger die Effizienzhausstufe (z. B. Effizienzhaus 55, 40, 40 Plus), desto energieeffizienter ist das Gebäude.
Die Anforderungen für Effizienzhäuser basieren auf zwei Hauptkriterien:
1. Primärenergiebedarf (Qp):
Der Primärenergiebedarf ist der zentrale Indikator für die Energieeffizienz eines Gebäudes. Er beschreibt die Menge an Energie, die ein Gebäude benötigt, um es zu heizen, zu kühlen, zu lüften und mit Warmwasser zu versorgen. Der Primärenergiebedarf wird in Relation zu einem Referenzgebäude gesetzt, das den Standardanforderungen des GEG entspricht.
- Effizienzhaus 100: Das Gebäude verbraucht genauso viel Energie wie das Referenzgebäude.
- Effizienzhaus 55: Der Primärenergiebedarf eines Effizienzhauses 55 darf nur 55 % des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes betragen.
- Effizienzhaus 40: Der Primärenergiebedarf eines Effizienzhauses 40 darf nur 40 % des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes betragen.
- Effizienzhaus 40 Plus: Zusätzlich zur sehr niedrigen Energieverbrauchsgrenze muss das Haus einen Teil seiner Energie selbst erzeugen, z. B. durch eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher.
2. Transmissionswärmeverlust (H’T):
Der Transmissionswärmeverlust beschreibt den Wärmedurchgang durch die Gebäudehülle (z. B. Wände, Dach, Fenster). Eine gut gedämmte Gebäudehülle reduziert diesen Verlust und senkt somit den Heizbedarf.
- Für Effizienzhäuser gelten strengere Vorgaben an die Dämmung als für ein Standardgebäude nach dem GEG. Der Transmissionswärmeverlust eines Effizienzhauses muss erheblich geringer sein als der des Referenzgebäudes.
- Effizienzhaus 55: Der Transmissionswärmeverlust darf nur 70 % des Wertes des Referenzgebäudes betragen.
- Effizienzhaus 40: Der Transmissionswärmeverlust muss auf 55 % oder weniger des Referenzgebäudes reduziert werden.
3. Einsatz von erneuerbaren Energien:
Für Effizienzhäuser, insbesondere ab dem Standard Effizienzhaus 40, wird oft die Nutzung von erneuerbaren Energien verlangt. Dies kann über Wärmepumpen, Solarthermie oder Photovoltaikanlagen geschehen. Das GEG fordert zudem, dass mindestens 65 % des Energiebedarfs für die Wärmeversorgung aus erneuerbaren Quellen stammen muss.
4. Effizienzhaus 40 Plus – Zusatzanforderungen:
Das Effizienzhaus 40 Plus muss zusätzlich zum niedrigen Primärenergiebedarf auch Energie selbst erzeugen und speichern. Typische Anforderungen sind:
- Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung.
- Batteriespeicher für die Speicherung des selbst erzeugten Stroms.
- Ein Lüftungssystem mit Wärmerückgewinnung, um den Energieverlust durch Lüften zu minimieren.
Weitere Anforderungen:
- Luftdichtheit: Ein Effizienzhaus muss eine hohe Luftdichtheit aufweisen, um Wärmeverluste durch ungewollte Luftströmungen zu verhindern. Dies wird oft durch einen sogenannten Blower-Door-Test überprüft.
- Lüftung mit Wärmerückgewinnung: Viele Effizienzhäuser haben Lüftungsanlagen, die die Wärme aus der Abluft zurückgewinnen und wieder in das Gebäude leiten.
Zusammenfassung der Anforderungen an Effizienzhäuser:
- Primärenergiebedarf: Effizienzhäuser müssen einen deutlich niedrigeren Primärenergiebedarf als Referenzgebäude nach dem GEG aufweisen (z. B. 55 % oder 40 % des Referenzwertes).
- Transmissionswärmeverlust: Effizienzhäuser benötigen eine sehr gute Wärmedämmung, um den Wärmeverlust durch die Gebäudehülle zu minimieren.
- Erneuerbare Energien: Der Anteil erneuerbarer Energien zur Deckung des Energiebedarfs muss besonders bei höheren Effizienzhausstandards deutlich sein.
- Effizienzhaus 40 Plus: Muss zusätzlich Energie selbst erzeugen und speichern, z. B. durch PV-Anlagen mit Batteriespeichern.
Die Anforderungen des GEG an ein Effizienzhaus sind damit deutlich strenger als die Mindestanforderungen an ein herkömmliches Wohngebäude und tragen zu einer erheblichen Senkung der Betriebskosten und CO₂-Emissionen bei.